Die sportliche Lage des FC Dornbirn in der Regionalliga West sieht auf den ersten Blick unbedenklich aus: Drei Runden vor Schluss liegt der Klub auf dem fünften Tabellenplatz – weit entfernt von der Abstiegszone. Doch ein rechtlicher Aspekt aus dem laufenden Spieljahr stellt den Klassenerhalt plötzlich infrage. Grund dafür ist am 8. Juli 2024 eröffnetes Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, das Dornbirn beim Landesgericht Feldkirch beantragt hat.
Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 28. Mai 2025 in einem Artikel von Daniel Lenninger, dass dieser juristische Schritt weitreichende sportliche Konsequenzen haben könnte. Denn laut den geltenden ÖFB-Regularien (§ 4 Abs. 4 der Zulassungsbestimmungen für die Regionalliga) bedeutet ein laufendes Insolvenzverfahren automatisch den Abstieg ans Tabellenende.
Anonymer Hinweis sorgt für Unruhe
Den Stein ins Rollen brachte ein angeblich anonymer Anruf, der beim Präsidenten des abstiegsbedrohten FC Eurotours Kitzbühel, Francesco Cirolini, einging. Die unbekannte Person wies Cirolini darauf hin, dass laut Regionalliga-Richtlinien jeder Verein mit einem im laufenden Spieljahr anhängigen Insolvenzverfahren unabhängig von der sportlichen Leistung am Saisonende absteigen müsse.
Kitzbühel befindet sich aktuell auf einem Abstiegsplatz und hätte ein nachvollziehbares Interesse daran, einen Konkurrenten durch Anwendung der Regularien hinter sich zu lassen. Cirolini gab die Information jedenfalls an den Tiroler Fußballverbandspräsidenten Josef Geisler weiter. Dieser kündigte laut TT an, den Sachverhalt bei einer Sitzung mit den Präsidenten der Westliga-Teilverbände Vorarlberg und Salzburg zu besprechen. Der Ausgang der Diskussion ist derzeit offen.
Gilt das Verfahren für Dornbirn tatsächlich als Insolvenz?
Im Zentrum der Diskussion steht die Frage, ob das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, das Dornbirn eingeleitet hat, rechtlich als Insolvenz im Sinne des ÖFB-Regelwerks gilt. Während bei einem klassischen Insolvenzverfahren ein Masseverwalter eingesetzt wird, bleibt beim Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung die Kontrolle beim Verein. Juristisch gesehen handelt es sich dennoch um ein gerichtliches Insolvenzverfahren – was bedeuten könnte, dass die Bestimmung des ÖFB greift.
Im Wortlaut heißt es in den ÖFB-Bestimmungen:
„Ist über das Vermögen eines Regionalligavereines im Laufe des Spieljahres ein Insolvenzverfahren anhängig, rückt dieser Verein am Ende des Spieljahres an den Schluss der Tabelle der betreffenden Regionalliga-Spielgruppe und steigt aus der 3. Leistungsstufe ab.“
Demnach müsste Dornbirn – unabhängig von seiner Platzierung – den Gang in die Landesliga antreten. Die Zahl der sportlich abzusteigenden Vereine würde sich entsprechend reduzieren, was wiederum Auswirkungen auf den Abstiegskampf für Mannschaften wie Kitzbühel und Kufstein hätte.
Noch keine Entscheidung gefallen
Ob die Regel in diesem Fall tatsächlich zur Anwendung kommt, ist derzeit offen. Die endgültige Entscheidung liegt bei den zuständigen Gremien der Landesverbände und gegebenenfalls beim ÖFB selbst. Laut TT sind weitere rechtliche Prüfungen im Gange, eine zeitnahe Klärung wird angestrebt.
Die Situation bleibt brisant: Ein sportlich gesicherter Klub wie Dornbirn könnte durch finanzielle Schwierigkeiten den Klassenerhalt verlieren – während andere Vereine mit sportlich schlechteren Ergebnissen davon profitieren könnten.
Die Tiroler Tageszeitung berichtet, dass der Fall nicht nur Auswirkungen auf die betroffenen Vereine selbst haben könnte, sondern auch auf das gesamte Tiroler Fußball-Unterhaus. Für die Funktionäre der Regionalliga West steht also nicht weniger als die Glaubwürdigkeit und Einheitlichkeit der Wettbewerbsregeln auf dem Spiel.










