Nach einem in vieler Hinsicht – vor allem die Weichenstellung für die Zukunft betreffenden – ereignisreichen ersten Halbjahr der Funktionsperiode des neu gewählten Vorstandsteams darf ich mich mit einigen persönlichen Worten bei Euch melden. Neben zahlreichen sehr positiven Entwicklungen, wie die breite Zustimmung zur Ligastrukturreform, die Einleitung eines Reformprozesses der Regionalliga der einstimmig von den Kärntner Vereinen vorangetrieben wird, der steigenden Anzahl an Nachwuchsmannschaften und dem tollen Engagement und Arbeit in den neu gebildeten Referaten, stimmen mich einige Geschehnisse doch sehr nachdenklich.
Diese Geschehnisse betreffen den Umgang miteinander. Wir alle sorgen uns um die ehrenamtliche Tätigkeit und um die Nutzungen der sozialen Netzwerke durch Kinder und Jugendliche, vor allem als Plattform für den Austausch von Gehässigkeiten und Diskriminierungen. Doch haben wir nicht alle einen Teil der Entwicklungen selbst zu verantworten und gehen mit schlechtem Beispiel voran?
Was unsere Kollegen in der Ausübung von ehrenamtlichen Funktionen im Kärntner Fußballverband über soziale Medien ausgerichtet bekommen, geht über normale Kritik, die durchaus auch in der Sache hart sein darf, hinaus. Ich möchte dies anhand zweier durchaus kontroversiell zu sehender Entscheidungen der Rechtssenate des KFV etwas näher erläutern:
- Der Kontroll- und Meldeausschuss hatte über eine Freigabe zu entscheiden, wo ein 12-jähriger Spieler den Verein aufgrund einer behaupteten sportlichen Verbesserung wechseln wollte. Der Stammverein hat sich gegen einen Wechsel ausgesprochen und wollte auch nach Vermittlung des Kontroll- und Meldeausschusses einer befristen Freigabe nicht zustimmen. Im Jahr treten etwa 3-5 solcher Fälle auf. Nach Durchführung eines Beweisverfahrens ist der Kontroll- und Meldeausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass die sportliche Verbesserung vorliegt. In einem solchen Fall sieht das Regulativ vor, dass der Kontroll- und Meldeausschuss eine Entschädigung bis zu einem vom Alter und der Vereinszugehörigkeit abhängigen im Regulativ als Maximalbetrag angegeben Betrag festsetzen kann. Der Kontroll- und Meldeausschuss hat in diesem konkreten Einzelfall, wo eine Entschädigung bis zu EUR 200,– zugesprochen werden kann, entschieden, dass er aufgrund der kurzen Vereinszugehörigkeit (knapp ein Jahr), der festgestellten Defizite im Trainingsbetriebs und dem Umstand, dass der Spieler kostenfrei zum Verein kam, keine Entschädigung zugesprochen. Der Protestsenat hat diese Entscheidung bestätigt.
Jetzt kann man grundsätzlich mit der Entscheidung einverstanden sein, sie für falsch halten oder in einzelnen Teilen kritisieren, daraus aber abzuleiten, dass der Kärntner Fußballverband jene Vereine, die Nachwuchsarbeit gut und gewissenhaft betreiben in
den finanziellen Ruin zu treiben beabsichtigt, ist schlichtweg purer Unsinn und eine bewusste Falschdarstellung. Viel schlimmer ist aber noch, dass die Entscheidungsgremien, die aus vollkommen unabhängigen rechtskundigen Personen bestehen, in sozialen Medien als minderheitenfeindlich und „Spießgesellen“ (abwertend als Mittäter oder Komplize von mir – wobei?), verunglimpft werden. - Der Protestsenat hat entschieden, dass ein Spiel, welches – nach Auffassung des Protestsenates nach Durchführung eines Beweisverfahrens – vom Schiedsrichter ohne vorliegenden eines ausreichenden Grundes abgebrochen wurde – mit der verbleibenden Restspieldauer fertig zu spielen ist. Ein „Skandal“, „Frechheit“, „schon interessant, dass ein von der Entscheidung betroffener Vereinsobmann auch Vorstand im KFV ist“, die Schiedsrichter beschweren sich auch, weil eine ihrer Entscheidungen hinterfragt und für nicht richtig erachtet wurde. Keiner kommt auf die Idee, dass der Protestsenat vielleicht einfach nur fair sein wollte und dem Team, dass in Führung lag und in Überzahl noch rund 20 min zu spielen hatte und sicher keinen Grund für einen Abbruch geliefert hatte, nicht eine Neuaustragung aufbürden wollte. Jetzt kann man darüber unterschiedlicher Auffassung sein, aber man sollte immer vor Augen haben, dass „jenseits von richtig und falsch, ein Ort liegt, wo man sich trifft“. Wie kommen aber die ehrenamtlichen Mitglieder des Protestsenates und der als Klassenausschussobmann ehrenamtlich auch Vorstandsmitglied des KFV und Obmann eines betroffenen Vereines ist, dazu, dass ihnen unterstellt wird, dass sie „gemauschelt“ hätten? Wollen wir alle ehrenamtlich tätigen Personen so lange mit Unterstellungen in Zweifel ziehen, bis sich keiner mehr bereit erklärt Funktionen zu übernehmen?
Bei diesen Fällen rede ich noch gar nicht über Behauptungen, die in diversen WhatsApp- Gruppen kursieren und mir zur Kenntnis gebracht werden, wo aus niederen Motiven Vorstandsmitglieder verunglimpft, fußballerische Leistungen von deren Verwandten (Kindern) hinterfragt und recherchiert werden etc …
Lasst uns gemeinsam das Ehrenamt stärken und uns respektvoll und geeint der Sache dienen.
Mit sportlichen Grüßen Mag. Martin Mutz
KFV-Präsident