Ein bekannter Fußballer, der auch in der Vergangenheit für das Nationalteam im Einsatz war, stand Anfang Juli im Fokus medialer Berichterstattung – allerdings nicht wegen sportlicher Leistungen, sondern wegen der Abnahme seines Führerscheins nach einer nächtlichen Polizeikontrolle.
Sport Fan Austria hat bewusst auf eine Berichterstattung verzichtet
Wir bei Sport Fan Austria waren über den Vorfall bereits vorab informiert, haben uns jedoch bewusst gegen eine Veröffentlichung entschieden. Zum einen, weil wir ein Sportportal sind und derartige Vorfälle nicht zu unserem inhaltlichen Schwerpunkt gehören. Zum anderen, weil wir sportliche Leistungen in den Mittelpunkt stellen, nicht private Fehltritte abseits des Spielfelds.

APA-Meldung zurückgezogen – medienrechtliche Gründe
Wie SPORT FAN AUSTRIA inzwischen vorliegt, hat die Austria Presse Agentur (APA) am 1. Juli 2025 die Verwendung ihrer Meldung zum Thema ausdrücklich untersagt. In dem Schreiben heißt es, die Meldung sei aus medienrechtlichen Gründen nicht zu verwenden, eine Neufassung werde nicht erfolgen.
Privater Vorfall oder berechtigtes Medieninteresse?
Im Raum steht weiterhin die Frage, ob eine derartige Berichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt oder durch ein öffentliches Interesse gedeckt ist. Klar ist: Personen des öffentlichen Lebens – wie Profi-Fußballer – müssen in bestimmten Fällen Eingriffe in ihre Privatsphäre dulden, insbesondere wenn es um Alkohol am Steuer oder Verkehrssicherheit geht. Die Grenze bleibt allerdings oft unscharf und muss im Einzelfall abgewogen werden.
Ein Kommentar zur Verantwortung
Feiern, trinken, tanzen – das ist Privatsache. Aber betrunken Auto zu fahren, ist ein No-Go.
In dem Moment, wo andere gefährdet werden könnten, endet das Persönliche. Für ein Taxi sollte es im Ernstfall immer reichen – ganz gleich, wie prominent man ist.
Die frühere ÖFB-Nationalteamspielerin Nina Burger wurd am Landesgericht St. Pölten nach einem Alkounfall mit einem Toten rechtskräftig zu neun Monaten Haft, davon sechs Monate bedingt, verurteilt worden.
Die 35-Jährige soll mit zumindest 0,78 Promille alkoholisiert und übermüdet gewesen sein, als sie am 25. November 2022 eine Pkw-Kollision in Langenrohr (Bezirk Tulln) verursacht hatte. Burger wurde wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.
Fazit
Der Fall zeigt, wie sensibel die Abwägung zwischen Privatsphäre und öffentlichem Interesse bei bekannten Persönlichkeiten ist. Während manche Medien rasch berichten, haben wir bei Sport Fan Austria bewusst darauf verzichtet. Für uns steht fest: Sportliche Leistung gehört auf die Titelseite – nicht persönliche Fehltritte.